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Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Karsten Schönfeld

Mühlenbrücke 9

24534 Neumünster

E-Mail: info@kanzlei-schoenfeld.com

über mich:

1968 in Neumünster geboren studierte ich nach Schule und Marine in Bayreuth Jura, Betriebswirtschaftslehre und Philosophie  und legte beide juristischen Staatsexamen in Bayern ab. Da sich meine Eltern seit über 50 Jahren intensiv mit dem Thema Zweithaar beschäftigen kam ich von klein auf mit dieser Materie in Berührung. In den Schul- und später auch Semesterferien half ich im elterlichen Betrieb aus, wo ich Angebote und Rechnungen an die Kassen vorbereitete und bei der Inventur und auch dem "täglichen Geschäft" früh mit Betroffenen und allen Arten des Haarersatzes hautnah in Berührung kam.  Diese Beeinflussung durch den elterlichen Betrieb, die damit verbundene besondere Fachkenntnis auf diesem Gebiet und die Verwunderung darüber, wie unterschiedlich die verschiedenen Krankenkassen mit diesem für die Betroffenen sehr sensiblen Thema umgingen führte dazu, dass ich mich auch seit Beginn meiner Tätigkeit als selbständiger  Rechtsanwalt bei Problemen mit der Kostenerstattung durch die Kassen einsetze. So gelang es mir in mehreren hundert Verfahren seit nunmehr über 18 Jahren bundesweit vielen Betroffenen gegenüber ihrer Krankenkasse zu ihrem Recht auf volle Kostenübernahme zu verhelfen. Waren es auch anfangs sehr dicke Bretter die gebohrt werden mussten, um Richter davon zu überzeugen, dass beispielsweise maschinelle Tressenperücken aus günstigstem Kunsthaar kein geeignetes Hilfsmittel sind, da sie den Betroffenen nicht wirklich helfen, so war ich doch sehr froh und auch ein wenig stolz, als mir vor dem Sozialgericht Koblenz ein Durchbruch gelang, der bundesweit sehr große Beachtung erfuhr (Sozialgericht Koblenz Az. S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16). Die Rechtsprechung für Betroffene  konnte weiter gefestigt werden. So stellte das Gericht nicht nur antragsgemäß den Anspruch meiner Mandantin auf einen Echthaarersatz fest, sondern bestätigte auch den Folgeanspruch bei Verschleiß nach einem Jahr. Doch leider ist es noch ein langer und steiniger Weg die Kassen dorthin zu bringen, sich ihren Versicherten gegenüber auch einheitlich gemäß der inzwischen gefestigten Rechtsprechung zu verhalten, ohne dass es des Widerspruches  oder der Klage gegen viel zu geringe "Zuschüsse" bedarf. Der Kampf um das Recht ist auch hier leider ein Marathon und kein Sprint.                   

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