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Medizinischer Haarersatz auf Rezept

Medizinischer Haarersatz ist ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel und ist bei Bedarf von den Krankenkassen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung zu stellen.

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Das Bundessozialgericht hat für Haarersatz entschieden:

 

"Als bewegliche Sachen erfüllen Perücken den Hilfsmittelbegriff, und zwar in der Ausprägung als Körperersatzstück, weil die Vollperücke (aber natürlich auch das notwendige Haarteil bei teilweisem oder diffusem Haarverlust mit entstellender Wirkung) das nicht vorhandene Haupthaar vollständig ersetzt...Deshalb haben unter Kahlköpfigkeit leidende Frauen regelmäßig Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Versorgung mit einer Echthaarperücke (einem Echthaarteil)." BSG B 3 KR 3/14 R (Text  in Klammern sinngemäß ergänzt) 

 

wichtig:

Die meisten Krankenkassen verlangen inzwischen die Verwendung des Standard-(rosa) Vordrucks der Verordnung.

Die Verordnung muss das Hilfsmittel (z.B.: med. Haarersatz, Haarteil, Echthaarperücke o.ä) und die Diagnose (z.B.: Alopezia areata, Alopezia diffusa, Alopezia androgenetica, therapiebedingte Alopezie etc.) benennen. Gegebenenfalls ist bei einer notwendigen Folgeversorgung auch der Grund hierfür zu benennen (z.B.: wegen Verschleiß des derzeit getragenen Hilfsmittels, wegen Veränderung des Befundes hinsichtlich Größe und/oder Passform etc.).  

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Anspruch auf einen neuen Haarersatz haben Sie immer, wenn Sie wegen Unbrauchbarkeit ohne eigenes Verschulden (z.B.: wegen Verschleiß unansehnlich und als "Perücke" erkennbar, wegen größer gewordener kahler Flächen zu klein, wegen unverschuldeter Beschädigung etc.) einen neuen Haarersatz benötigen. Die  Aussagen vieler Krankenkassen können in diesem Punkt oft irreführend oder gar falsch sein. Wir helfen Ihnen diesbezüglich gerne!

 

Als Vertragspartner der Krankenkassen und zertifizierter Leistungserbringer versehen wird das Rezept nach Eingang gebührenfrei mit einem Kostenvoranschlag und den vertraglich geregelten Bestandteilen. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Versicherte sich dann mit dem Hilfsmittel versorgen. 

 

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 unter 04321 - 48200 an. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. 

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